Begleiten von Menschen mit Hörsehbehinderung
Schweizweit
Ganzjährig
Soziales
Eine Hörsehbehinderung oder Taubblindheit hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche, insbesondere auf die Kommunikation, Mobilität und auf den Zugang zu Informationen. Damit Betroffene ihr Leben selbstbestimmt gestalten können, braucht es Freiwillige.
Freiwillige des SZBLIND begleiten und unterstützen Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit in ihrem Alltag. Sie führen sie auf Wegen, die nicht oder nur schwierig alleine bewältigt werden können. Sie beschreiben, was Sie sehen und hören und schaffen so Zugang zu Informationen.
Ziel ist immer, dass eine Person mit Hörsehbehinderung in ihrer Selbständigkeit und sozialen Teilhabe unterstützt wird. Sie als Freiwillige Person werden von uns sorgfältig eingeführt, ausgebildet und begleitet.
Ideengeber: Tina
Einsatzdauer:
- Individuell nach Ihren Möglichkeiten. (Im Jahresdurchschnitt max. 6 Stunden pro Woche)
- Die Freiwilligen können uns angeben, wie es für sie am besten ist. Anfragen können immer abgelehnt werden.
Einsatzort:
- Unterschiedlich und in der ganzen Schweiz möglich.
- Sie können entscheiden, in welchem Radius Sie Einsätze übernehmen möchten.
Ablauf:
- Austausch von relevanten Informationen zwischen der Fachperson und Ihnen als Freiwillige / Freiwilliger.
- Sie können uns angeben, ob Sie lieber individuelle Begleitungen wahrnehmen möchten oder/und auch Begleitungen bei einem Anlass (Gruppe).
- Individuelle Begleitung für Einkäufe, Arztbesuche etc. (Freiwillige und Klient alleine, z.B. für Einkäufe, Arztbesuche etc.)
- Begleitung bei einem Anlass von unserem Freizeit- und Bildungsprogramm (hier ist jeweils eine Fachperson von uns anwesend
- Nach dem Einsatz: Bei Bedarf Nachbesprechung mit der zuständigen Fachperson
Einführung:
- Teilnahme an zwei obligatorischen Einführungstagen.
- Aufnahmegespräche mit der zuständigen Sozialarbeiterin.
Betreuung:
- Sozialarbeiterin der regionalen Fachstelle als Bezugsperson für Fragen etc.
- Standortgespräche alle 2 Jahre.
Aufgaben:
- Begleiten von Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit.
- Einsätze in fast allen Bereichen des Alltags denkbar, sei es für einen Kontaktbesuch oder für den Einkauf oder für einen Ausflug oder eine sportliche Betätigung, fast alles ist möglich.
Anforderungen:
- Diskretion
- Zuverlässigkeit
- Zeit
- Flexibilität
- Freude an der Kommunikation
- Respektvoller Umgang
Voraussetzungen:
- Die Freiwilligen sollten nicht selbst sehbehindert sein und über eine gute psychische Gesundheit verfügen.
- Alle Landessprachen und alle drei Landesgebärdensprachen möglich, wobei es genügt, wenn man eine dieser Sprachen beherrscht.
Sprache (beim Projekt)
Deutsch, Französisch, Italienisch
Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND ist die Dachorganisation der schweizerischen Blinden- und Taubblindenorganisationen. Das Ziel unserer Arbeit ist, den über 377‘000 Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung und mindestens 57‘000 Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung in der Schweiz eine möglichst uneingeschränkte Teilnahme am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Wir führen 7 Fachstellen für Menschen mit Hörsehbehinderung / Taubblindheit und bieten in der ganzen Schweiz Beratung und Information für Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen sowie Fachleute und weitere Interessierte an. Weitere Informationen: